Grundlage: Sportseeschifferscheinverordnung
Empfohlener amtlicher Befähigungsnachweis für Führer von Yachten in Küstengewässern aller Meere bis zu 12 Seemeilen Abstand von der Festlandküste. Der Sportküstenschifferschein kann für Yachten mit Antriebsmaschine oder mit Antriebsmaschine und unter Segel erworben werden.
Voraussetzungen für den Erwerb:
Mindestalter 16 Jahre; Besitz des Sportbootführerscheines-See;
Nachweis von mindestens 300 Seemeilen, die im Küstenbereich auf Yachten mit der jeweiligen Antriebsart zurückgelegt wurden; Nachweis der erforderlichen Befähigung in einer Prüfung.
Prüfungen werden von den Prüfungsausschüssen des DMYV und des DSV abgenommen.
Einzuhaltende Frist:
Die Prüfung muss innerhalb von 24 Monaten abgeschlossen werden – Frist von der ersten abgelegten Teilprüfung bis zur letzten – andernfalls verfallen bereits bestandene Prüfungsteile.
ACHTUNG - Wichtig bei SKS-Anmeldungen:
Wenn es sich um Ihren ersten Prüfungsteil (Theorie oder Praxis) handelt, schicken Sie uns bitte KEIN Passfoto.
Dieses ist erst bei dem letzten Prüfungsteil einzureichen.
Wenn Sie Prüfungsteile bei unterschiedlichen Prüfungsausschüssen ablegen möchten, teilen Sie bitte dem Prüfungsausschuss, von dem Sie kommen, mit, zu welchem Sie gehen.
Ihre Prüfungsergebnisse werden dann intern übermittelt!