gemäß § 1 Absatz 3 ErsteSprengV
Zulassung zur Prüfung
Die Unterlagen und Prüfungsgebühren müssen vollständig spätestens 14 Tage vor dem vereinbarten Prüfungstermin beim Prüfungsausschuss vorliegen.
Die Prüfung zum Fachkundenachweis umfasst den Umgang mit Seenotsignalmitteln und die zu beachtenden Rechtsvorschriften des Sprengstoffrechts. Sie besteht aus einer theoretischen (schriftlichen) und praktischen Prüfung. Die Einzelheiten enthält die Prüfungsordnung.
In der theoretischen Prüfung müssen ausreichende Kenntnisse in folgenden Themenbereichen nachgewiesen werden:
Dazu muss ein Fragebogen mit 15 Fragen beantwortet werden.
In der praktischen Prüfung ist die sichere Handhabung von Seenotsignalmitteln im tatsächlichen Gebrauch nachzuweisen. Im Einzelnen werden gefordert: