Binnensprechfunkzeugnis (UBI)

Funkzeugnis UBI

Gesetzliche Grundlage des UBI ist die Verordnung über den Betrieb von Sprechfunkanlagen auf Ultrakurzwellen in der Binnenschifffahrt und den Erwerb des UKW-Sprechfunkzeugnisses für den Binnenschifffahrtsfunk (Binnenschifffahrt-Sprechfunkverordnung-BinSchSprFunkV) vom 18. Dezember 2002 (BGBl. I, 2002, S. 4569ff).

Das von Prüfungsausschüssen des Deutschen Motoryachtverbandes e.V. und des Deutschen Segler-Verbandes e.V. ausgegebene UBI ist eine vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) amtlich anerkannte Erlaubnis zum Bedienen und Beaufsichtigen einer Schiffsfunkstelle auf Binnenschifffahrtsstraßen. Das UBI ist international und unbefristet gültig.

Informationen zur Durchführung der Prüfung und die Prüfungstermine erhalten Sie bei den regionalen Prüfungsausschüssen. Eine Informationsbroschüre zum Thema Funk ist auch unter der Internetadresse: www.elwis.de erhältlich.

In der theoretischen Prüfung sind Kenntnisse aus folgenden Bereichen des Binnenschifffahrtsfunks nachzuweisen: wesentliche Merkmale, Rangfolge und Arten des Funkverkehrs, Funkstellen, Frequenzen und ihre Nutzung, Automatisches Sender-Identifizierungssystem (ATIS - Automatic Transmitter Identification System), Bestimmungen/Veröffentlichungen und Technik einer Funkanlage. In der praktischen Prüfung müssen Aufgaben zur Abwicklung des Binnenschifffahrtsfunks (Anruf einer bzw. aller Funkstellen, Beantworten von Anrufen) unter Bedienung der Sprechfunkgeräte einer Schiffsfunkstelle erfolgreich gelöst werden.

Für Inhaber des Long Range Certificate (LRC) bzw. Short Range Certificate (SRC) ist die theoretische und die praktische Prüfung zum UBI verkürzt. Es findet eine Ergänzungsprüfung statt.