Scheine - Übersicht

Führerscheine

Sportbootführerschein See

Der amtliche Sportbootführerschein-See wird benötigt, um ein Sportboot mit mehr als 15 PS auf See oder an der Küste zu führen. Der Sportbootführerschein-See gilt gleichermaßen für Segelboote wie Motorboote, obwohl Segeln gar nicht zum Prüfungsstoff gehört. Boote mit bis zu 15 PS dürfen auf den deutschen Seeschifffahrtsstraßen ohne Sportbootführerschein gefahren werden. 

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Sportbootführerschein Binnen

Auf den meisten deutschen Binnenseen besteht aber auch für Segelboote Führerscheinpflicht. Um eine Jolle auszuleihen, wird der amtliche Sportbootführerschein Binnen (Segel) oder ein amtlich anerkannter Segelschein (z. B. ein vor 1989 ausgestellter A-Schein) benötigt. Mit einem Sportbootführerschein für Küsten- oder Seegewässer darf auf Binnengewässern nicht gesegelt werden. Die Prüfung besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil, die binnen 12 Monaten abgelegt werden müssen. Inhaber des Sportbootführerscheins Binnen für eine Antriebsart (Motor, Segel oder Surf) können ihren Binnenschein erweitern und brauchen dazu nur die noch nicht geprüften Prüfungsteile abzulegen.
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Sportküstenschifferschein (SKS)

Der Sportküstenschifferschein (SKS) ist ein international gültiger Führerschein. Er wird als freiwilliger Führerschein benötigt, wenn man ein mit mehr als 11,03 KW (15 PS) motorisiertes Sportboot auf Seeschifffahrts- und Seestraßen führen will. Viele Vercharterer setzen diesen Schein voraus, um eine Yacht zu mieten. Der Geltungsbereich ist die 12 sm-Zone. Es gibt die Versionen unter Motor oder unter Segel und Motor. Der SKS ist aber auch der ideale Einstieg zum Chartern von Segel- und Motoryachten im Küstenbereich.

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Funkscheine

Binnen Sprechfunkzeugnis (UBI)

Auf allen Fahrzeugen mit UKW muss aber der Bootsführer ein Sprechfunkzeugnis für die Binnenschifffahrt (UBI) besitzen (selbst wenn das Gerät nicht benutzt wird). Wer ohne gültiges Funkzeugnis die “Verfügungsgewalt über ein Funkgerät besitzt”, kann hart bestraft werden. Immer wieder wird berichtet, dass ganze Häfen plötzlich wasser- und landseitig abgesperrt werden und dann alle Sportboote von Zoll, Polizei und Bundesnetzagentur kontrolliert werden (Zoll: versteuerter Diesel, MWSt, Polizei: Fahrzeug- und Sportbootführerschein, Bundesnetzagentur: Frequenzzuteilungsurkunden und Sprechfunkzeugnis).

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Short-Range-Certificate (SRC)

Nahezu alle Yachten sind — wie auch Flugzeuge — mit einem Funkgerät ausgerüstet. Es wird zur Verkehrsabwicklung (z. B. in Häfen, vor Klappbrücken) und zur Alarmierung in Notfällen benötigt. Auch wenn noch nicht «höchste Alarmstufe» besteht, kann mit einem Funkgerät schnell Hilfe und Rat eingeholt werden. Manche Vercharterer halten Funkverbindung zu ihren Schiffen, um bei Problemen sofort helfen zu können. Weil ein Funkgerät in der Anschaffung nicht mehr teurer als ein Handy ist (Betrieb kostenlos), sind die meisten Sportboote und Yachten mit einem UKW-Funkgerät ausgerüstet. Auf diesen Schiffen aber muss der Schiffsführer ein Funkzeugnis besitzen (selbst wenn das Gerät nicht benutzt wird). Denn der Erwerb eines Funkbetriebszeugnis ist seit 2005 auch für die Sportschifffahrt zur gesetzlichen Pflicht geworden. Wer ohne Funkzeugnis die “Verfügungsgewalt über ein Funkgerät besitzt”, kann hart bestraft werden.

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Long-Range-Certificate (LRC)

Das allgemein gültige Funkbetriebszeugnis (Long Range Certificate - LRC) ist ein international gültiges Funkzeugnis. Es wird benötigt, um am weltweiten Seenot- und Sicherheitsfunksystem (GMDSS) und am Sprechfunk mit UKW-, Grenz-Kurzwelle- und Satellitenfunk-Geräten auf See teilnehmen zu können. Nach Übergang der Prüfungshoheit auf die Verbände ist dieses Zeugnis der Nachfolger des Allgemeinen Betriebszeugnisses ABZ / GOC.

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FKN

Fachkundenachweis / Pyro

Der kleine Pyroschein geht jeden Wassersportler in Deutschland an. Denn wohl auf allen Yachten werden pyrotechnische Seenotsignale mitgeführt – auf Charteryachten ist dies sogar vorgeschrieben – und das wird auch von der Wasserschutzpolizei kontrolliert. Bei einer solchen Kontrolle muss der Fahrzeugführer natürlich auch seinen Fachkundenachweis vorlegen. Ist die Yacht mit einer Signalpistole ausgestattet, so muss der Schiffsführer auch die Waffenbesitzkarte vorlegen, die vom Vercharterer bei der Übergabe der Yacht ausgehändigt wird.

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